Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Doppelachsmähgeräten mit hydrostatischem Fahrantrieb für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abzuschließen. Der Vertrag beginnt mit Erteilung des Zuschlages. Die Fahrzeuge sind vorgesehen als Geräteträger für den Mäheinsatz entlang der Bundesautobahnen. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung/-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Die Auslieferung erfolgt jeweils an die in der Bestellung angegebene Autobahnmeisterei im Land Niedersachsen.