Das 1983 erbaute Gebäude der KJF in Eggenfelden beherbergt das Heilpädagogische Zentrum Rottal-Inn mit den Einrichtungen der St. Ruppert Schule für Schüler mit geistiger Behinderung (Unterricht und Sportnutzung), einer heilpädagogischen Tagesstätte, einer schulvorbereitenden Einrichtung und einem integrativen Kindergarten. Das ursprüngliche Vorhaben, das bestehende Gebäude zu sanieren, wurde aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung fallen gelassen. Man entschloss sich zu einem kompletten (Ersatz) Neubau.
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In Auftrag gegeben werden sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt.1. Des Weiteren sollen an Besonderen Leistungen als Pauschale vergeben werden:
- Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln sowie finale Abklärung mit der Förderbehörde
- ENEV-Nachweis
- Leistungen des SiGeKo
- Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis)
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
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Für die Interimslösung (Containerschule) wird eine Genehmigungsplanung notwendig werden. Diese Teil-/ Leistungen der Leistungsphasen 1-4 sollen als Pauschale angeboten werden. Es kann sein, dass auch weitere Teilleistungen der Leistungsphasen 5-8 erforderlich / notwendig werden. Auch diese (Teilleistungen) sollen als Pauschale im Rahmen einer zusätzlichen Leistung (Planung Containerschule) optional beauftragt werden.
Das 1983 erbaute Gebäude der KJF in Eggenfelden beherbergt das Heilpädagogische Zentrum Rottal-Inn mit den Einrichtungen der St. Ruppert Schule für Schüler mit geistiger Behinderung (Unterricht und Sportnutzung), einer heilpädagogischen Tagesstätte, einer schulvorbereitenden Einrichtung und einem integrativen Kindergarten. Das ursprüngliche Vorhaben, das bestehende Gebäude zu sanieren, wurde aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung fallen gelassen.
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Man entschloss sich zu einem kompletten (Ersatz) Neubau. Das bestehende Gebäude muss komplett abgebrochen und anschließend der Baugrund für den Neubau hergerichtet werden. Der Anschluss an die öffentliche Erschließung wird erneuert und den neuen Gegebenheiten angepasst. Es gibt eine bestehende Infrastruktur, welche für den Ersatzneubau herangezogen werden kann. Sollte sich im Rahmen der final abzuklärenden Fördermöglichkeiten herausstellen, dass aus wirtschaftlichen Gründen Schule und Tagesstätte in zwei getrennten Bauten unterzubringen sind, wäre gegebenenfalls der geplante Neubau auf zwei Gebäude zu splitten. Damit wäre nicht ein (Ersatz) Neubau, sondern zwei (Ersatz) Neubauten angesagt.
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In Absprache mit dem Bauherrn bzw. der Nutzerschaft entschied man sich, die gesamte Schule während der Bauphase auszulagern und das Bauvorhaben in einem Bauabschnitt durchzuführen.
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Für den Schulbetrieb während der Bauzeit wird voraussichtlich die Errichtung eines Containerprovisorium auf einem Ausweichgrundstück erfolgen. Hierfür werden Teilplanungsleistungen aus den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume aber auch HLS, Elektro-, Freianlagen- und Tragwerksplanung benötigt, um das Containerprovisorium für die zeitlich begrenzte Nutzung soweit aufzurüsten, dass ein geordneter Schul- bzw. Tagesstättenbetrieb gewährleistet ist.
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Nachdem derzeit nicht absehbar ist, in welchem Umfang besagte Leistungen anfallen, sollen diese optional als Pauschale beauftragt werden.
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Für den nunmehr anstehenden kompletten Neubau, inklusive Schwimmbad / Schwimmhalle gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie und Vorleistungen (Leistungsphasen 1-3). Das Brandschutzkonzept auf Basis der Entwurfsplanung liegt ebenfalls vor. Der Raumbedarf gemäß vorläufigem Raumprogramm für die Schule vom 26.11.2020 und genehmigtem Raumprogramm für die Tagesstätte vom 21.04.2022 wird erfüllt. Die Bauphase inklusive Planung und Ausschreibung sollte aufgrund der derzeitigen Kostensteigerungen möglichst kurz gehalten werden. Voraussichtlicher Baubeginn sollte Mitte 2023 sein. Die Bauzeit wird auf 24 Monate geschätzt.
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In Auftrag gegeben werden sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt.1. Des Weiteren sollen an Besonderen Leistungen als Pauschale vergeben werden:
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- Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln sowie finale Abklärung mit der Förderbehörde
- ENEV-Nachweis
- Leistungen des SiGeKo
- Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis)
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
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Für die Interimslösung (Containerschule) wird eine Genehmigungsplanung notwendig werden. Diese Teil-/ Leistungen der Leistungsphasen 1-4 sollen als Pauschale angeboten werden.
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Es kann sein, dass auch weitere Teilleistungen der Leistungsphasen 5-8 erforderlich / notwendig werden. Auch diese (Teilleistungen) sollen als Pauschale im Rahmen einer zusätzlichen Leistung (Planung Containerschule) optional beauftragt werden.