Nachtrag 1 enthält die erforderlichen Leistungen für das Bauwasser.
Nach Beauftragung und Beginn der Leistungen für die Baustelleneinrichtung wurden im Rahmen der Verhandlungen mit dem
Rohbau die Schnittstellen und Leistungswerte für Bauwasser festgelegt. Die allgemeinen Leistungen Bauwasser
werden allen am Bau beteiligten Firmen durch das Gewerk Baustelleneinrichtung, deren Vertragslaufzeit die
gesamte Bauzeit umfasst, zur Verfügung gestellt.