Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein (LfA) betreibt u. a. ab dem 1.1.2021 in 25348 Glückstadt, Am Neuendeich 50 eine Abschiebungshafteinrichtung (AHE) mit 60 Plätzen für ausreisepflichtige Personen. Die AHE als Abteilung des LfA wird mit Mitarbeitenden der Verwaltung, des Abschiebungshaftvollzugsdienstes und eines privaten Wachdienstes rund um die Uhr vor Ort vertreten sein. Mit dieser Ausschreibung soll außerdem ein Ärztlicher Dienst (ÄD) in der AHE eingerichtet werden.
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LfA bezüglich eines humanen Vollzuges der Abschiebungshaft unter Berücksichtigung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Schleswig-Holstein (AHaftVollzG SH) und des Ziels einer menschenwürdigen Unterbringung sowie humaner Rückführungsleitlinien für alle Aufzunehmenden muss konzeptionell wie auch in der praktischen Umsetzung von allen Anbietern, auch vom ÄD, mitgetragen und gelebt werden. Es wird erwartet, dass der ÄD im Interesse der untergebrachten Personen mit den genannten Behörden/Firmen/Verbänden anlass- oder einzelfallbezogen und vertrauensvoll zusammenarbeitet.
Die untergebrachten Personen sollen vom ÄD in der Liegenschaft Glückstadt nach § 3 Abs. 7 AHaftvollzG SHeingangsuntersucht und im Weiteren hausärztlich versorgt werden.