Leistung der Objektplanung gemäß §§ 33 ff. HOAI sowie Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI zu verschiedenen Strukturmaßnahmen zur Anpassung der Bestandssituation der Kreisklinik Ottobeuren an aktuelle räumliche und strukturelle Anforderungen. Im Bauteil A sind die folgenden Maßnahmen beabsichtigt: Neubau OP und Intensivstation (ca. 1 750 m
Es ist vorgesehen, die Bau- und Ausstattungsplanung beziehungsweise den Antrag auf Vorwegfestlegung sowie den Kontingentantrag im Oktober 2017 einzureichen. Für den Kostenrahmen des Neubau OP und Intensivstation
(KG 200-700 gemäß DIN 276) sind ca. 13 000 000 EUR brutto vorgesehen.
Art und Umfang der Planungsleistungen ergeben sich aus der Vorplanung für den Antrag auf Vorwegfestlegung vom 30.10.2015 der Felix+Jonas Architekten GmbH (Ickstattstraße 11a, 80469 München). Maßgeblich für diesen Auftrag sind lediglich die Abschnitte, die sich auf Bauteil A beziehen.
In Folge der Bestandssituation ist in der Kreisklinik Ottobeuren eine Zentralisierung der OP-Abteilung mit angegliedertem zentralem Aufwachraum sinnvoll. Für die überwachungspflichtigen Patienten sind die erforderlichen IMC-Betten außerhalb der Allgemeinpflegestationen in einer Integrationsstation ICU / IMC angedacht. Je nach Patientenaufkommen ließe dies eine flexible Bettenbelegung zu. Die Station ist planerisch auf der OP-Ebene umzusetzen. OP und ICU / IMC sollen in 2 Neubauten an Bauteil A angeschlossen werden. Am 30.10.2015 wurde dazu der Antrag auf Vorwegfestlegung gestellt. Dafür wurden bereits Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 HOAI erbracht.
Durch die oben genannte Zentralisierung der OP-Abteilung wird weiterhin eine Umstrukturierung des Erdgeschosses des Bauteil A notwendig. Hier soll die Funktionsdiagnostik zum Teil Umgebaut und zum Teil in die Neubauflächen erweitert werden. Planungen hierzu sind noch nicht erbracht.
Im Zuge der Baumaßnahmen ist derzeit außerdem beabsichtigt brandschutztechnische Mängel in den Bestandsbereichen des Bauteil A, die nicht ohnehin von den Umbaumaßnahmen betroffen sind, im Umfang eines Brandschutzkontingentes abzustellen.
Der Auftraggeber beabsichtigt für die Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 3-9 (OP-Neubau) und § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 (Funktionsdiagnostik und Brandschutzkontingent) stufenweise zu beauftragen.