Ertüchtigung raumlufttechnischer Anlagen
22 Lüftungsanlagen sind wie folgt zu ertüchtigen:
- Einbau von Steuerung und Regelung für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage insbesondere mit CO2-Sensoren
- Ergänzung von Lüftungskanalstücken
- Anpassung an der vorhandenen Steuerung und Regelung der RLT-Anlage
- Beratungs- und Planungsleistungen
- Baubegleitung und Bauleitung