Beschaffung und Einbau der Feuerschutzabschlüsse
Für die ausgeschriebenen Produkte sind - soweit im Text nicht explizit und
differenziert beschrieben - die Vorgaben der Hersteller zu beachten, insbsondere
- Zargen sind hohlraumfrei auszumörteln
- Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenem Befestigungsmaterial
- Türblatt und Zarge als "Einheit" inkl Dichtungen
- Obertürschließer
- Beschläge und Drückergarnituren ALU,
Technische Vorbemerkungen Feuerschutzabschlüsse
Zur Ausführung der Arbeiten sind die z. Zt. gültigen Vorschriften maßgebend.
Befinden sich Vorschriften in Übergangszeiten, sind, soweit zumutbar, die neuen
Regelungen bindend, insbesondere
- DIN 4102 bzw. EN 16 034 - "Brandschutz im Hochbau"
- EN 14 351 - 1/ 2 - Produktnorm Türen
- DIN EN 179 - Notausgangverschlüsse
- DIBt - Richtlinien für Feststellanlagen
etc.
Ausführung feuerhemmend nach EN 16034-1 (DIN 4102)
und rauchdicht nach DIN 18095.
Für die ausgeschriebenen Produkte sind - soweit im Text nicht explizit und
differenziert beschrieben - die Vorgaben der Hersteller zu beachten, insbsondere
- Zargen sind hohlraumfrei auszumörteln
- Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenem Befestigungsmaterial
- Türblatt und Zarge als "Einheit" inkl Dichtungen
- Obertürschließer
- Beschläge und Drückergarnituren ALU, mit Zulassung für
Feuerschutzabschlüsse, Drücker U-Form.
Der Einbau der Feuerschutztüren darf nur durch speziell qualifizierte
Personen erfolgen.