Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1.
Die Stadt Immenstadt beabsichtigt den bestehenden zweigruppigen Kindergarten Stein, im Immenstädter Ortsteil Stein im Allgäu zu sanieren und auf 3 Gruppen aufzustocken sowie durch einen Neubau für eine weitere Kindergartengruppe und 2 Kinderkrippengruppen zu erweitern. Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Machbarkeitsstudie vom Architekturbüro KKS aus Darmstadt erstellt, welche Varianten der Realisierbarkeit der Maßnahme untersucht hat und der Raumbedarf sowie die voraussichtlichen Erstellungskosten ermittelt wurden. Anhand der Machbarkeitsstudie wurde vom Stadtrat die Umsetzung des Projekts in der Variante II a beschlossen. Die Machbarkeitsstudie liegt der Bekanntmachung als Anlage bei.
Der Kindergarten Stein ist in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Schulgebäudes aus dem Jahr 1890 untergebracht. Momentan befinden sich die zwei Gruppen im bestehenden Erdgeschoss und teilweise im Obergeschoss des Bestands. Zusätzlich gibt es einen Keller, ein halbes Obergeschoss sowie ein Dachgeschoss, die momentan ungenutzt sind.
Das Hauptgebäude ist zu sanieren, umzustrukturieren, energetisch zu optimieren und für alle wesentlichen Bereiche des Kindergartens barrierefrei zu gestalten. Die technische Gebäudeausstattung (Sanitär, Elektro) ist größtenteils sanierungsbedürftig und soll im Zuge der Generalsanierung ersetzt werden. Die Heizungsanlage ist aus dem Jahre 2015 und ist ggf. zu erweitern.
Die Sanierung betrifft auch konstruktive Elemente der Tragstruktur (u. a. Kellerwände, Kellerdecke, Dachstuhl, etc.) des Gebäudes. Der erforderliche bauliche Brandschutz ist im Zuge der Sanierung auszuführen. Die Sanierung erfolgt im laufenden Betrieb.
Nach derzeitigem Planungsstand soll die Erweiterung der Kindertagesstätte mit ca. 570 m
Einen hohen Stellenwert legt die Stadt Immenstadt auf die ökologische Erstellung (hier Holzmodulbauweise bzw. Raumzellenbauten in vorgefertigter Holzbauweise für die Erweiterung), die baubiologische Unbedenklichkeit der Baustoffe und auf den wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung. Hierfür sind u. a. effektive ökonomische Arbeitsprozesse und -abläufe und der Energiebedarf zu bedenken. Die Maßnahme wird durch den Freistaat Bayern gefördert. Außerdem soll ein KFW-Darlehn in Anspruch genommen werden.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt1, Leistungsphasen 1-9 für Generalsanierung und die Erweiterung. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt für die Erweiterung und die Sanierung des Bestandsgebäudes. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufenentscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Gemeinde die voraussichtlichen Erstellungskosten (Kgr. 300 + 400, netto) von 2,86 Mio. EUR festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage.
Die Umsetzung ist in direkt aufeinander folgenden Bauabschnitten vorgesehen: Erstellung Erweiterung/Sanierung Bestand. Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im 3. Quartal 2020. Der Erweiterungsbau soll Herbst 2021 fertiggestellt werden. Anschließend ist die Sanierung des Hauptgebäudes bis Sommer 2023 vorgesehen.