Die Integrationsfachdienste (IFD) sollen die Instrumentarien von Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern bei der beruflichen Erst- oder Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung ergänzen.
In Rheinland-Pfalz beauftragt das Integrationsamt im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hierfür die IFD. Ein Teilbereich ist der IFD-Berufsbegleitender Dienst (IFD-BBD), der zum Ziel hat, Probleme von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz zu lösen bzw. zu mildern.
Hauptziel der Berufsbegleitung ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben (IFD-BBD). Ansatzpunkt der Begleitung sind Probleme im Arbeits- und Berufsleben, die zu bewältigen oder zu mildern sind, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Die weiteren Aufgaben der IFD sind in § 110 SGB IX benannt:
- Information, Beratung und Unterstützung von z.B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
- Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse