Baufreimachung und Erdarbeiten für die Sanierung und Erweiterung durch Anbau einer Grundschule.
— ca. 150 m Zaun abbauen,
— diverse Ausstattungsgegenstände, Fahrradbügel, Papierkörbe usw. ausbauen,
— ca. 200 m Betonkantenstein abbrechen,
— ca. 810 m
— ca. 346 m
— ca. 77 m
— 2 Kletterspieltürme abbrechen,
— ca. 695 m
— ca. 48 m Fernwärmeleitung im Betontrog abbrechen und entsorgen,
— ca. 458 m Abwasserleitungen, Trinkwasserleitunge, Erdkabel abbrechen und entsorgen,
— ca. 3 225 m
— ca. 2 190 m
— ca. 100 m
— ca. 230 m
Aufgrund vorhandener Schadstoffe sind die Arbeiten nur durch Unternehmen auszuführen, die über eine
Zulassung nach Gefahrstoffverordnung — GefStoffV Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3) Nr. 2.4.2 (4)
Verfügen. Sachkundenachweise nach TRGS 521, 524 und TRGS 519, Anlage 3 sind vorzuweisen.