Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI;
Besondere Leistung: LPH 4 Nachweis zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) gemäß Ziffer 14.1 LPH 4 Besondere Leistung der Anlage 14 zur HOAI.
Die wobra Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbH plant die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV:
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI; Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 6; Besondere Leistung: LPH 4 Nachweis zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißmessung) gemäß Ziffer 14.1 LPH 4 Besondere Leistung der Anlage 14 zu HOAI;
Der Auftragnehmer wird in einer ersten Stufe mit den erforderlichen Leistungen der Leistungsphasen 1-4 der Tragwerksplanung (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftragnehmer sodann in einer zweiten Stufe mit den Leistungen der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 5 und 6) zu beauftragen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Komplettsanierung eines mehrgeschossigen Gebäudes auf eigenem Grundstück im Dosseweg 6-10 in Brandenburg an der Havel. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um einen um 1960 errichteten Block in 0,8 MP-Bauart mit Satteldachausbildung, vollunterkellert, welcher im Jahre 1997/1998 teilmodernisiert wurde. Das Wohngebäude besteht aus 5 Aufgängen.
Mit der Sanierung sollen neben Grundrissänderungen auch Balkone und Loggien errichtet werden. Ebenso soll der Wohnkomplex mit 3 vorgestellten Aufzugsanlagen inkl. neuer Treppenanlagen und einem innenliegenden Aufzug erschlossen werden. Die Fassade soll mit einer Wärmedämmung entsprechend EnEV versehen werden. Eine Dämmung der Kellerdecken soll ebenso vorgenommen werden.
Die Finanzierung der Baumaßnahme soll mit Fördermitteln der ILB des Landes Brandenburg im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erfolgen. Grundlage bildet das ILB-Förderprogramm für die generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 10. Oktober 2019.
Die Leistung des Auftragnehmers müssen zu folgenden Terminen erbracht werden:
— Genehmigungsplanung: Ende November 2020;
— Ausführungsplanung: Ende Januar 2021.
Die Baukostenobergrenze beträgt für die KGR 300 und 400 insgesamt 1 534,92 EUR (netto) je m