Der Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an dem Standort GDL Friedland mit Plätzen für zurzeit insgesamt bis zu 800 anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene „Sanitätsstation“ mit einem stationären Bereich übernehmen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.
Der Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an dem Standort GDL Friedland mit Plätzen für zurzeit insgesamt bis zu 800 anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene „Sanitätsstation“ mit einem stationären Bereich übernehmen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.