Die Gesamtleistung wurde in zwei Losen vergeben:
- Los 1: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier aus den Kommunen Erkelenz, Geilenkirchen,
Waldfeucht und Wegberg;
- Los 2: Übernahme, Umschlag und Verwertung von Altpapier aus den Kommunen Gangelt, Heinsberg,
Hückelhoven, Selfkant, Übach-Palenberg und Wassenberg.
- Übernahme des im Auftrag der Kommunen bzw. des derzeit (gemäß aktueller Abstimmungsvereinbarung)
auch im Auftrag der Dualen Systeme erfassten Altpapiers an mindestens einer vom Auftragnehmer zu
stellenden Übernahme-/Umschlagstelle;
- Umschlag des an der/den Übernahme-/Umschlagstelle/-n angenommenen Altpapiers zur weiteren Verwertung
durch den Auftragnehmer. Soweit an der/den Übernahme-/ Umschlagstelle/-n Altpapier angeliefert wird,
welches im Auftrag der Dualen Systeme in den Kommunen gesammelt wird, verpflichtet sich der Auftragnehmer
mit diesen Unternehmen bzw. den von diesen beauftragten Dritten einen Vertrag abzuschließen, welcher die
Übernahme und den Umschlag zu gleichen Konditionen regelt wie im Angebot des Auftragnehmers für den
Kreis Heinsberg.
- Abstimmung mit den Dualen Systemen oder ihren Beauftragten über die erforderlichen Abholvorgänge
des in der Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung vereinbarten Anteils von PPK an den/der Übernahme-/
Umschlagstelle/-n;
- Verwertung des kommunalen Altpapieranteils (inkl. Transport- und Verwertungslogistik sowie Entsorgung der
anfallenden Störstoffe/Sortierreste).
- Übernahme des im Auftrag der Kommunen bzw. des derzeit (gemäß aktueller Abstimmungsvereinbarung)
auch im Auftrag der Dualen Systeme erfassten Altpapiers an mindestens einer vom Auftragnehmer zu
stellenden Übernahme-/Umschlagstelle;
- Umschlag des an der/den Übernahme-/Umschlagstelle/-n angenommenen Altpapiers zur weiteren Verwertung
durch den Auftragnehmer. Soweit an der/den Übernahme-/ Umschlagstelle/-n Altpapier angeliefert wird,
welches im Auftrag der Dualen Systeme in den Kommunen gesammelt wird, verpflichtet sich der Auftragnehmer
mit diesen Unternehmen bzw. den von diesen beauftragten Dritten einen Vertrag abzuschließen, welcher die
Übernahme und den Umschlag zu gleichen Konditionen regelt wie im Angebot des Auftragnehmers für den
Kreis Heinsberg.
- Abstimmung mit den Dualen Systemen oder ihren Beauftragten über die erforderlichen Abholvorgänge
des in der Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung vereinbarten Anteils von PPK an den/der Übernahme-/
Umschlagstelle/-n;
- Verwertung des kommunalen Altpapieranteils (inkl. Transport- und Verwertungslogistik sowie Entsorgung der
anfallenden Störstoffe/Sortierreste).