Die Stadt Münster beabsichtigt eine Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup. Seit Jahren wachsende Schülerprognosezahlen, neue pädagogische Anforderungen und die Rückkehr der Gymnasien zu G9 haben dazu geführt, dass die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen und für die drei Schulzweige Immanuel-Kant-Gymnasium, Hauptschule Hiltrup und Johannes-Gutenberg-Realschule ausgebaut werden müssen. Da die erforderlichen Raumbedarfe der Schulen nicht vollständig im Gebäudebestand untergebracht werden können, sind bauliche Erweiterungen auf dem Schulgrundstück erforderlich.
Für die Deckung der Sportbedarfe soll auf dem Schulgrundstück neben der vorhandenen aufgeständerten Zweifachsporthalle an der Westfalenstraße eine zusätzliche Dreifachsporthalle errichtet werden.
Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit der Schulerweiterung auch die Fassadensanierung der Johannes-Gutenberg-Realschule zu entwickeln. Die derzeit vorhandenen Waschbetonplatten, sowie deren Verankerungen sind teilweise abgängig.
Für den Standort soll ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble entwickelt werden, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel reagiert und den Gebäudebestand angemessen berücksichtigt.
Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebenen Anlagengruppen und Leistungsphasen.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme "Erweiterung Schulzentrum Hiltrup". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Zusätzliche Angaben:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.