Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gebieten der Stadt Wolfsburg. Er beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projekts erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 ("Gigabit-Richtlinie").
Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gebiete des Stadtgebietes. Das passive Netz soll an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projektes erfolgt insbesondere im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 ("Gigabit-Richtlinie")
Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen in Anspruch zu nehmen und hat bereits einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten. Gegenstand der zu vergebenden Konzession ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Adressen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Es sollen ca. 5.188 Adressen (darunter ca. 637 Adressen mit gewerblichen Nachfragern) mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.