Die Stadt Bamberg plant die Erneuerung und Sanierung der Funktionsräume im Tribünengebäude des Fuchs-Park-Stadions, welches aufgrund von Wassereintrag durch die Bauwerkskonstruktion im Bereich des EG immense Schäden aufweist. Der betroffene Bereich beinhaltet die für den sportl. Betrieb notw. Funktionsräume wie Umkleiden, Duschen, Schiedsgericht, Dopingkontrollraum. Der vorgelagerte, als Einzeldenkmal geführte, Bestandsbau ist nicht Teil der Maßnahme.
EG: NGF ca. 603 m
— Erarbeitung Sanierungskonzept mit dem beauftragten TWP,
— Abbrucharbeiten/Rückbau Innenausbau,
— Ertüchtigung Konstruktion/Außenhaut,
— Erneuerungen/Innenausbau.
Die Aufrechterhaltung eines eingeschränkten Spielbetriebs während der Bauphase wird angestrebt. Die Gesamtkosten werden nach DIN 276 auf 2,4 Mio. EUR brutto geschätzt. Das Vorhaben wird durch das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ nach öffentlichen Mitteln gefördert.
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis, dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2013 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.);
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9,
— vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1-3, einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster
Besondere Leistungen:
— technische Bestandserkundung (LPH 1),
— Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen,
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1) und Verwendungsnachweis (Stufe 3).
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen der weiteren Stufen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht. Leistungsziel ist die Herstellung einer funktionstüchtigen weißen Wanne im betroffenen Gebäudeteil unter Berücksichtigung der vorliegenden Umgebungssituation (sehr hoher Grundwasserstand). In Teilen besteht die zu erbringende Leistung in der Entkernung des geschädigten Bereichs mit anschließender Ertüchtigung und Modernisierung der Gebäudeaußenhülle und abschließendem vollständigem Innenausbau. Geplant ist, die Baumaßnahme in einem Zug durchzuführen. Die Aufrechterhaltung eines eingeschränkten Spielbetriebs während der Bauphase ist angestrebt. Eine Prüfung der Umsetzbarkeit wäre Teil der zu erbringenden Leistung. Die Gesamtkosten werden (KG 300-700) nach DIN 276 auf 2,4 Mio. EUR brutto geschätzt. Die momentane Kostenschätzung beinhaltet vorsorglich eine gesamte Erneuerung der KG 400 betreffenden Leistungen für das gesamte Gebäude. Inwieweit dies erforderlich wird wäre im Zuge der Planung in Kooperation mit ELT- und HLS-Fachplanung zu prüfen. Terminvorschau:
— Start umgehende nach Abschluss VgV,
— Planungsphase 2020,
— Bauausführung 2021/2022,
— Gesamtfertigstellung Mitte 2022 Die wesentlichen Informationen zum Bestand können den Vergabeunterlagen entnommen werden.