Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Gebiet des Landkreises Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt hierbei die Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) des Landkreises. Sicherheitsdienstleistungen werden sowohl im Objektschutz als auch im Revierdienst erbracht.
Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Gebiet des Landkreises Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt hierbei die Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) des Landkreises. Sicherheitsdienstleistungen werden sowohl im Objektschutz als auch im Revierdienst erbracht. Zum Inhalt der Sicherheitsdienstleistungen gehören ins-besondere folgenden Dienstleistungen:
— Durchführung von Kontrollgängen auf dem Gelände und in den Gebäuden der Flüchtlingsunterkünfte;
— Abwehr von Gefahren durch Personen oder Sachen;
— Unverzügliche Meldung von Mängeln und Schäden an Gegenständen oder Gebäuden des Landkreises;
— Überwachung der Einhaltung der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften durch die Bewohner;
— Überwachung der Einhaltung der Nutzungsordnung der Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises durch die Bewohner;
— Alarmierung der Feuerwehr bei Auslösen von Rauchwarnmeldern bzw. einer Brandmeldeanlage sowie die Einleitung der Evakuierung des Gebäudes;
— Kontrolle von Besuchern und Abweisung unberechtigter Personen;
— Durchführung von Zimmerkontrollen;
— Zeitnahe und vollständige Dokumentation aller relevanten Vorfälle im Wachbuch, welches dem Landkreis auf Verlangen zur Verfügung zu stellen ist;
— Weitergabe von Anfragen der Bewohner oder Besucher an die Mitarbeiter des Landkreises, sofern diese nicht beantwortet werden können.
Der Landkreis Freudenstadt überträgt dem zukünftigen Auftragnehmer im Rahmen der Ausübung der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen das Hausrecht.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entsprechend berücksichtigt.