Schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zu den LWL-Förderschulen/-Förderschulzentren in Münster, Gelsenkirchen, Bielefeld, Hemer und Werl.
Die Beauftragung umfasst die Beförderung sämtlicher in dem jeweiligen Regionallos wohnender Personen, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement.
Die Bieter können Nebenangebote in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgeben. Weitere Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig. Schulübergreifende Rabatte sind nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe mehrere oder aller Lose an einem Bieter vor.