Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 480 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 400 000 EUR, Zahlung in 5 Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 80 000 EUR.
Die 232. Vergleichende Prüfung „Kommunalwald" richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708). Der Auftragnehmer wird die genannten kommunalen Körperschaften in ihrer Rolle als Waldbesitzer auf Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sowie vergleichend auf Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit der Waldpflege untersuchen. Hierbei soll geprüft werden, ob und inwieweit Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber dem waldbewirtschaftenden Dienstleister wahrgenommen werden. Der Auftragnehmer prüft den Stellenwert und die Bedeutung des Waldbesitzes für die Kommune, die Ziele der Waldbewirtschaftung und ihre Erreichung. Dabei prüft er Aufwand und Ertrag der Waldbewirtschaftung, sowohl auf der Ebene des Gesamtbetriebs (Beförsterung) als auch in Teilbereichen (z. B. Waldpflege, Holzernte und -verkauf, Wegebau, Jagd, Naturschutz). In die Untersuchung sind die Betrachtung und Bewertung des Aufwands für die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sowie der Auswirkungen durch Wildschäden und Klimawandel (z. B. Dürre, Sturmschäden, Befall durch Borkenkäfer) vorzunehmen. Des Weiteren sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie (z. B. Krisenmanagement, Personalsteuerung, wirtschaftliche Folgen) zu untersuchen. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und eine Nachschau früherer Prüfungen vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt.nach Ziffer 15 des Vertrags. Prüfungsgegenstand: 16 Städte / Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 19 Städten/Gemeinden ausgewählt: Bad Endbach, Bad Orb, Brechen, Ehringshausen, Florstadt, Frankenau, Fränkisch-Crumbach, Glauburg, Grebenau, Hatzfeld (Eder), Hauneck, Herleshausen, Hohenstein, Neckarsteinach, Nentershausen, Neuenstein, Oberzent, Ringgau, Schöffengrund Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1.1.2016 bis Prüfungsbeginn.