Die WBF Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Friedrichshain mbH beabsichtigt, die schlüsselfertige Errichtung zweier Wohngebäude mit Untergeschoss und Außenanlagen im Berliner Bezirk Mitte an einen leistungsfähigen Generalübernehmer zu vergeben, der auch alle erforderlichen Planungsleistungen übernimmt. Die Grundlage der Vertragsleistungen ist eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) zzgl. deren ergänzende Anlagen.
Das städtische Wohnungsbauunternehmen WBF Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Friedrichshain mbH plant als
Auftraggeber (AG) auf 2 ca. 1 981 m2/885 m2 großen unbebauten Grundstücken des ehemaligen Mauerstreifens in Berlin-Mitte zweier Wohngebäude mit Untergeschoss und Außenanlagen zu errichten. Auf Grund der Lage ist bei Bodeneingriffen mit Bodenzeugnissen der Grenzanlage zu rechnen, so beispielsweise mit Überresten eines Fluchttunnels aus der Zeit des geteilten Berlins. Die Bodenzeugnisse sind in Begleitung eines durch den AG beauftragten Archäologen freizulegen, zu dokumentieren und zu bergen. Bei der Absprache und Deutung der Bodenzeugnisse und deren Bergung ist die Gedenkstätte Berliner Mauer hinzuziehen, die gegebenenfalls Bodenzeugnisse in ihren Bestände übernimmt. Der vorliegende und zu beachtende B-Plan Entwurf befindet sich unmittelbar vor Festsetzung. Für die Bebauung der Grundstücke liegt eine dezidierte Gestaltungssatzung vom Gestaltungsbeirat Bernauer Straße des Bezirksamts Berlin – Mitte vor. Die Inhalte der Satzung sind zwingend umzusetzen. Es handelt sich um lückenschließende Gebäude mit 5 und 6 Geschossen. Die zu errichtende BGF oberirdisch beträgt ca. 5 405 m2 / 2 225 m2 laut B-Plan. Neben Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss sind Wohnungen als Mietwohnungen zu errichten. Die Gebäude sollen langfristig im Bestand des AG gehalten werden. Für die Wohnungen auf dem kleineren Grundstück (30 % bezogen auf die Wohnungsanzahl auf beiden Grundstücken insgesamt) soll die Wohnungsbauförderung des Landes Berlin in Anspruch genommen werden. Der Fertigstellungstermin der geförderten Wohnungen ist vertraglich fixiert und muss zwingend eingehalten werden. Die Planung muss sowohl den architektonischen wie auch den funktionalen Ansprüchen genügen. Die Wohnungen und Gewerbeeinheiten müssen insbesondere hinsichtlich Grundrissgestaltung, Belichtung und Belüftung sowie der Bauqualität nachhaltig zu vermarkten und zu bewirtschaften sein. Der AG vergibt die schlüsselfertige Errichtung (Erschließung, Gebäude mit Untergeschoss, Freianlagen) inkl. aller Planungs- und Ingenieurleistungen zum Bauvorhaben an einen Generalübernehmer (GÜ).