Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung über den Sicherheits- und Servicedienst für die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle, Sachsenweg 10-12, der Stadt Hamm aus.
Die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle ist für eine Belegung mit 550 Bewohnern ausgelegt und eingerichtet.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Persönliche Präsenz im Regelfall grundsätzlich mit mindestens 3 Personen, je nach Auslastungsgrad und Klientel auch darüber hinaus
- Sicherstellung des Informationsflusses zwischen Auftraggebers und dem eingesetzten Personal
- Stellung eines Einsatzleiters, welcher die Arbeit des Sicherheitsdienstes vor Ort koordiniert und als Ansprechparner für den Auftraggeber fungiert
- Teilnahme an Dienstbesprechungen in der Einrichtung.
"Dienstkleidung / Kommunikationsmittel