Konzeptvergabe eines Gemeindegrundstücks im Neubaugebiet "Altdorfer Ösch" in Baienfurt mit Gestaltungsgutachten
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens Konzeptvergabe eines Gemeindegrundstücks im Neubaugebiet "Altdorfer Ösch" in Baienfurt mit Gestaltungsgutachten. Das Neubaugebiet "Altdorfer Ösch" in Baienfurt ist bereits erschlossen und die Gemeinde Baienfurt beabsichtigt die Vergabe des Gemeindegrundstücks (als Gesamtgrundstück), Flst.Nr. 290/21, mit einer Grundstücksgröße von 3.257 m². Als Art der baulichen Nutzung sind ein allgemeines Wohngebiet (WA) für ca. 2.440 m² und ein Dorfgebiet (MD) für ca. 817 m², festgesetzt. Das Gebiet weist eine GRZ von 0,40 auf. Nach der Nutzungsschablone sind Einzelhäuser mit bis zu drei Vollgeschossen und je Gebäude max. 6 Wohneinheiten zulässig. Für die Unterbringung von Kraftfahrzeugen ist eine Tiefgarage herzustellen. Es wird ein Nutzungsmix mit flexiblen Grundrisstypologien für eine Wohnungsdurchmischung mit kleineren Wohnungen, familiengerechten Wohnungen und altersgerechten Wohnungen angestrebt. Eine Wohnungsdurchmischung mit der Tendenz zu 2-3 Zimmerwohnungen ist anzustreben. Der Anteil an Mietwohnungen muss mindestens 30% betragen. Mindestens 30% der Mietwohnungen müssen als bezahlbarer Wohnraum mit einer Unterschreitung der ortsüblichen Miete um mind. 15% und einer Laufzeit von 20 Jahren errichtet werden. Dies Bedeutet: 30% Mietwohnungen = 100% bezahlbarer Wohnraum 100% Mietwohnungen = mindestens 30% bezahlbarer Wohnraum Bei der Festlegung von tendenziell kleineren Wohneinheiten kann es erforderlich werden, den rechtskräftigen Bebauungsplan u.a. bzgl. der maximalen Anzahl von Wohnungen je Gebäude im Nachgang zu ändern. Es liegt im Interesse der Gemeinde Baienfurt im Rahmen der Grundstücksveräußerung eine zukunftsweisende Lösung für die Städtebauliche Konzeption, der Gestaltung, sozialer Kriterien und der Nachhaltigkeit (Energie u. Ökologie) für eine Bebauung zu finden. Die vorgeschlagene städtebauliche Konzeption ist, ggf. unter Berücksichtigung der Änderungswünsche durch die Gemeinde, umzusetzen. In der ersten Stufe werden anhand der in den Bewerbungsunterlagen aufgeführten Auswahlkriterien 3 - 5 Bieter (Bauträger, Baugesellschaften, Genossenschaften oder Vereine) zur Teilnahme am Gestaltungsgutachten ausgewählt. Die für die 2. Phase ausgewählten Bieter werden mit einem Gestaltungsgutachten beauftragt. 2. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu sind geforderte Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen (siehe Abschnitt III.1) und Teilnahmeunterlagen. Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden mit einem Gestaltungsgutachten beauftragt. Das Gestaltungsgutachten wird mit 4.000 € netto vergütet. Das Ergebnis des Gestaltungsgutachtens ist unter anderem ein Zuschlagskriterium. Anschließend dürfen sich alle Bieter der Stufe 2 in einem Verhandlungsgespräch dem Auftraggebe persönlich vorstellen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5 und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. 3. Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt.