Der Landkreis Cham plant die Erweiterung, dem Umbau bzw. die Generalsanierung des Robert-Schuman-Gymnasiums in Cham.
Konkret ist die Sanierung des Zentralgebäudes, ein Süd-West-Anbau mit Verbindungsgang sowie ein Neuzugang / Neubau / Erweiterungsbau geplant.
Am Robert-Schuman-Gymnasium werden die humanistische, die sprachliche sowie die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Ausbildungsrichtung angeboten. Darüber hinaus sind an dem Gymnasium sowohl gebundene als auch offene Ganztagsangebote eingerichtet.
Über 700 Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit die Schule.
Gemäß vorliegender Kostenschätzung wird von Kosten in Höhe von ca. 22,7 Mio. € brutto (KG 200-700) ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Der Landkreis Cham plant die Erweiterung, dem Umbau bzw. die Generalsanierung des Robert-Schuman-Gymnasiums in Cham.
Konkret ist die Sanierung des Zentralgebäudes, ein Süd-West-Anbau mit Verbindungsgang sowie ein Neuzugang / Neubau / Erweiterungsbau geplant.
Gemäß vorliegender Kostenschätzung wird von Kosten in Höhe von ca. 22,7 Mio. € brutto (KG 200-700) ausgegangen.
Aufgrund massiver Kostensteigerungen in der Entwurfs-/Genehmigungsplanung sollen die Leistungen der Leistungsphase 3 wiederholt und wirtschaftlich optimiert werden.
Terminlich sind folgende Meilensteine geplant:
- Wiederholung und Optimierung Entwurfsplanung + schulaufsichtliche Genehmigung + Einreichen der Bau- und Ausstattungsunterlagen für den Förderantrag bei der Regierung bis Ende November 2022.
- Parallel dazu Fertigstellung der Baugenehmigungsunterlagen.
- Baubeginn: Mai 2023.
- Fertigstellung: ca. Juli 2026.
Für die Erweiterung, denUmbau und die Generalsanierung des Robert-Schuman-Gymnasiums in Cham sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.