Aufgrund der wachsenden Betreuungsquote wird im Markt Mering von Seiten der Gemeinde eine neue 7-gruppige Kindertagesstätte (3 Kindergartengruppen, 4 Kinderkrippengruppen) am Mühlanger errichtet. Die Trägerschaft soll extern vergeben werden.
Gegenstand des Auftrags ist die Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb der Kindertagestätte, Am Mühlanger, in Mering.
Die Kindertagesstätte umfasst 7 Gruppen für die Kinder im Alter von 1 Jahren bis zur Einschulung.
Davon sind drei Gruppen vorgesehen für die Betreuung von Kindern im Alter von über 3 Jahren (Ü3) und vier Gruppen für die Kinder im Alter unter 3 Jahren (U3). Ein gewisser Anteil an Inklusionskindern ist dabei zu erwarten.
Die buchbaren Betreuungszeiten sind aufgrund der erwarteten hohen Anzahl an "Pendler-Kindern" auf bis zu 11 Stunden am Tag vorzusehen. Für diesen Zeitraum ist eine pädagogische Betreuung der Kinder vorzuhalten.
Der zukünftige Träger ist auch verantwortlich für die Essensverpflegung mittels eines Caterers. Hierbei ist eine Frischproduktquote von 20% und ein geforderter Bioanteil von 10% in den ersten beiden Jahren bzw. von 20% in den weiteren Jahren sicherzustellen.
Im Vertrag werden u.a. folgende Aspekte vorgesehen:
- Verlängerungsklausel
- Die Übernahme des jährlichen Defizits durch die Gemeinde wird auf max. 80 % des Defizits gedeckelt.
- Die Betreuungsgebühren, die von den Eltern zu entrichten sind, müssen mindestens der Höhe der Gebühren der gemeindlichen Kitas entsprechen.
- Die Gemeinde stellt dem Träger die Kita-Räume miet- und betriebskostenfrei zur Verfügung, der Träger muss aber kleinere Schönheitsreparaturen und Malerarbeiten selbst erbringen (entsprechend § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung in Anlehnung an einen Wohnungsmietvertrag).
- Den Bau und die Instandhaltungskosten für die Kita übernimmt die Gemeinde.
- Der Träger übernimmt die Kosten für Reinigung und Personal, Spiel- und Bastelmaterial.