Tragwerksplanung für Gebäude.
Das Bestandsgebäude „Gemeinschaftshaus Kirschenallee" wurde 1988 als schlichter Massivbau mit einem Laubengang erbaut. Derzeit wird das Gebäude von vielen Anwohnern des Pallaswiesenviertels genutzt und soll erweitert werden. Geplant sind ein Neubau, welcher weitere Gruppen- und Büroräume sowie die dazugehörigen Nebenräume aufnimmt und eine gesamte barrierefreie Erschließung für Freiraum, Neu- und Altbau. Neu- und Bestandsbau vereinen sich unter einem gemeinsamen Dach und gleichen sich städtebaulich den längs gerichteten Wohnungsbauten der Kirschenallee an. Der Zugang zwischen Neu- und Bestandsbau soll Platz und Spielplatz erschließen, ist aber frei zugänglich. Für eine bessere Ausnutzung des umbauten Raumes werden die Innenwände versetzt, wodurch ein besserer Ablauf in der täglichen Nutzung garantiert werden soll. Für die Bauzeit ist eine Interimslösung mit Containern auf dem Grundstück angedacht.
Zu planen ist ein Neubau, welcher das vorhandene Raumprogramm des Bestandsgebäudes um je zwei weitere Gruppen- und Büroräume sowie die dazugehörigen Nebenräume aufnimmt. Durch den Einbau eines Personenaufzuges an der Schnittstelle, soll sowohl Neubau als auch Altbau barrierefrei erschlossen werden. Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme wird der Bestand saniert und von außen wärmegedämmt. Für den Erweiterungsbau ist „KFW 40" Standard vorgesehen, für den Bestand ist dieser anzustreben. Der Verzicht auf fossile Brennstoffe unter Einsatz von Fernwärme oder Wärmpumpen soll geprüft werden. Im Rahmen der Planung und Realisierung der Maßnahme sollen die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Anlage geschaffen werden oder sogar Bestandteil der Maßnahme werden. In diesem Zusammenhang ist eine Begrünung der Flachdachbereiche oder auch eine Fassadenbegrünung zu prüfen.
Die Räumlichkeiten des Bestandsgebäudes entsprechen teilweise nicht mehr den Nutzeranforderungen. Der Einbau eines Aufzuges zur Erreichung der Barrierefreiheit erfordert eine Erweiterung des Laubenganges im OG. Der Rückbau der nicht weiter verwendbaren Außentreppe ist eine logische Konsequenz. Raum KIR-04 wird zurzeit als Gruppenraum für Kleinkinder genutzt. Die Außentreppe schneidet den Raum so, dass die Kopfhöhe in 20 % des Raumes nicht gegeben ist. Zusätzlich teilt eine tragende Wand den für seine Nutzung zu kleinen Raum. Durch den Rückbau der beiden vorgenannten Bauteile soll die nutzbare Raumfläche erhöht werden. Der Gruppenraum KIR-03 wird durch die vorgenannte Maßnahme um rund 7 m
Aufgabe ist die Tragwerkplanung der Umbauten am Bestandsbau und des Neubaus unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen Barrierefreiheit, Brandschutz und Klimaneutralität. Hierfür sind die Leistungen der Tragwerksplanung für Gebäude gem. § 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6, zu erbringen. Darüber hinaus ist ein Wärme- und Schallschutznachweis zu erstellen. Im Besonderen sind zu planen: Barrierefreie Erschließung der Gebäudeteile, Brandschutz, Regenwassermanagement und Klimaneutralität.
Leistungsbild:
— Stufenweise Beauftragung (LP 1-2 / 3-4 / 5-6) der vollständigen Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 § 51 HOAI 2013 – „Wärmeschutznachweis" nach Abruf als besondere Leistung gem. Anlage 1 zur HOAI 2013, Abschnitt 1.2,
— „Schallschutznachweis" nach Abruf als besondere Leistung gem. Anlage 1 zur HOAI 2013, Abschnitt 1.2.