Leistungsgegenstand ist die Unterstützung der Auftraggeberin durch Entwicklungs- und Beratungsleistungen im Umfeld Datenintegration mit Informatica Powercenter. Sollte die Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit einen Wechsel der Datenintegrationssoftware auf ein vergleichbares Produkt vornehmen, so wären Entwicklungs- und Konzeptionsleistungen auch für dieses Folgeprodukt Leistungsgegenstand. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung gibt es jedoch keine solchen Planungen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen von Einzelaufträgen unter dieser Rahmenvereinbarung die IT-Produktbereiche, Buildingblocks und IT-Applikations-Services im Datenintegrationsbereich mit Informatica unterstützen, die verantwortlich in der KfW-Hoheit liegen und insoweit keinen Verantwortungsübergang auf den Auftragnehmer erfahren haben oder erfahren.
Leistungsgegenstand ist die Unterstützung der Auftraggeberin durch Entwicklungs- und Beratungsleistungen im Umfeld Datenintegration mit Informatica Powercenter. Sollte die Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit einen Wechsel der Datenintegrationssoftware auf ein vergleichbares Produkt vornehmen, so wären Entwicklungs- und Konzeptionsleistungen auch für dieses Folgeprodukt Leistungsgegenstand. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung gibt es jedoch keine solchen Planungen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen von Einzelaufträgen unter dieser Rahmenvereinbarung die IT-Produktbereiche, Buildingblocks und IT-Applikations-Services im Datenintegrationsbereich mit Informatica unterstützen, die verantwortlich in der KfW-Hoheit liegen und insoweit keinen Verantwortungsübergang auf den Auftragnehmer erfahren haben oder erfahren.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung maximal auf 20.200 Beratertage. Diese Schätzung stellt im Sinne der aktuellen Rechtsprechung eine verbindliche Obergrenze dar. Darüberhinausgehende Mengen dürfen aus dieser Rahmenvereinbarung nur im Wege einer Vertragsänderung gemäß § 132 GWB abgerufen werden (vgl. insb. Ziffer 6 der Rahmenvereinbarung).“