Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung ELT nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 9 (im Sinne des § 3, § 53-§ 56, Anlage 15 HOAI) für den Neubau der Realschule Geisenfeld inklusive Dreifachsporthalle.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung ELT nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 9 (im Sinne des § 3, § 53-§ 56, Anlage 15 HOAI) für den Neubau der Realschule Geisenfeld inklusive Dreifachsporthalle.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Bauherr ist der Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die Stadt Geisenfeld beteiligt sich finanziell an dem Bau der Dreifachsporthalle. Der Bau der Dreifachsporthalle hängt von der schulaufsichtlichen Genehmigung ab.
Dem Auftraggeber ist es besonders wichtig, dass während der Ausführung der Baumaßnahme die Lärmbelästigung möglichst geringgehalten wird.
Der Auftragnehmer hat über ein elektronisches Postfach (Share Point), den aktuellen Stand der Dokumente in einer angemessenen Struktur gegenüber dem Auftraggeber sowie weiteren Planungsbeteiligten während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
Es werden derzeit parallel folgende Planerleistungen in fünf verschiedenen Vergabeverfahren beschafft:
— Objektplanungsleistungen (Lph. 1 bis 9);
— Freianlagenplanungsleistungen (Lph. 1 bis 9);
— Tragwerksplanungsleistungen (Lph. 1 bis 6);
— Planerleistungen – Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 1-3 – HLS (Lph. 1 bis 9);
— Planerleistungen – Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 4 und 5 -ELT (Lph. 1 bis 9).
Damit soll erreicht werden, dass das Planerteam zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vollständig ist.
Es ist beabsichtigt unmittelbar nach Beauftragung mit der Leistungsphase 1 zu beginnen.
Zur geplanten Baumaßnahme:
Im Rahmen einer Voruntersuchung (vgl. Erläuterungsbericht zur Voruntersuchung vom 23.10.2017 – Anlage IV4) wurden sowohl die Generalsanierung als auch der Neubau eines Schulgebäudes betrachtet. Nach Abstimmung mit der Förderstelle wurde durch den Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Pfaffenhofen entschieden, nur die Variante Neubau unter Einbindung des Erweiterungsbaus Nord aus 2001 als wirtschaftlichere Lösung weiter zu verfolgen.