Ziel des Projektcontrollings und der Fachberatung ist die Unterstützung der LAF bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Freistellungsbehörde, um somit die fach-, termin-, und kostengerechte Ausführung der Maßnahmen zur Stilllegung/Rekultivierung und Nachsorge der Altdeponien unter Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie der vorhandenen vertraglichen Vereinbarungen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der umzusetzenden Maßnahmen sicherzustellen.
Aufgaben des Projektcontrollers sind u.a (jeweils einschließlich Berichterstattung
an den AG):.
- die Begleitung aller durch die Freistellung erfassten Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr bzw. zur Stilllegung/Rekultivierung und Nachsorge der Altdeponien unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes,
- die umfassende fachliche und gutachterliche Unterstützung der LAF bei allen
altlastentechnisch, bodenschutzrechtlich, abfallrechtlich und wasserrechtlich
relevanten Fragestellungen sowie bei der Umsetzung der
Freistellungsvereinbarung,
- die Koordinierung der Projektbeteiligten in Abstimmung mit der LAF,
- die Mitwirkung bei der Aktualisierung der Projektziele, deren Umsetzung in
Vorgaben zur Maßnahmen-/ Kosten-/ Terminplanung sowie die Steuerung
entsprechender Vorgaben,
- die Begleitung von Verfahren zur Vergabe (ggf. Erweiterung) von Aufträgen
(inkl. der Prüfung und Bewertung vorgelegter Anträge auf
Maßnahmezustimmung und Mittelfreigabe, Vergabe- und Vertragsunterlagen
sowie Vergabevorschläge),
- die fachtechnische Unterstützung der LAF bei der Bewertung der vom
jeweiligen Maßnahmeträger erbrachten Leistungen (inkl. der Begleitung von
Leistungsabnahmen sowie der Prüfung der vorgelegten Rechnungen auf
sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Refinanzierbarkeit) sowie
- die fachliche Unterstützung de LAF in Ihrer Funktion als zuständige
Bodenschutzbehörde sowie bei der Begleitung von Genehmigungsverfahren.