Gemäß Richtlinie 2014/55/EU sind öffentliche Auftraggeber aller föderalen Ebenen in den Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) anzunehmen. Der deutsche Gesetzgeber hat auf Basis des E-Government-Gesetzes (EGovG Bund) sowie in Folge der Richtlinie 2014/55/EU in Form des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-Rech-VO) weitere Festlegungen zur E-Rechnung getroffen und für alle deutschen öffentlichen Auftraggeber konkretisiert.
Es soll ein Rechnungseingangsportal zum Empfang und Weiterleiten von E-Rechnungen beschafft werden. Hierbei soll die DGUV künftig als technischer Rechnungsempfänger alle für die übrigen AG bestimmten E-Rechnungen zentral annehmen und sie ihnen als adressierte Rechnungsempfänger entsprechend der Leitweg-ID weiterleiten.