Unfallversicherung gemäß Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) der Stadt Winterthur. Die Versicherung beginnt am 1.1.2016 und wird für eine Dauer von 4 Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung von 2 Mal einem Jahr, bis spätestens zum 31.12.2021, abgeschlossen.