Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, führt die Grunderneuerung der Bundesautobahn 39 zwischen den Anschlussstellen Lüneburg Nord und Handorf durch.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Herstellung der Schutz- und Leiteinrichtungen am äußeren Fahrbahnrand.
Der Richtungsfahrbahn Hamburg.
Auf dem Bauwerk ML 29 ist die Außenkappe durch zusätzliche Ankerstangen mit dem Überbau zu verbinden. Der Beton der Kappe ist mittels Topfbohrer bis zu einer Tiefe von ca. 60 mm abzutragen.
Anschließend werden die Anker eingebaut. Die Aussparung wird mit einem PC-Mörtel geschlossen.