Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten
Los 1: Oberbautechnische Instandhaltungarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
Los 2: Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn
Oberbautechnische Instandhaltungarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn sollen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen vergeben werden.
Das wirtschaftlichste Angebot wird über folgende Kriterien ermittelt: 100% Preis.
Dazu wird der im Leistungsverzeichnis angebotene Gesamtpreis inkl. des Nachlasses ohne
Bedingungen herangezogen. Die zwei am wirtschaftlichsten bewerteten Bieter je Los werden in die Rahmenvereinbarung aufgenommen.
Der geschätzte Auftragswert sowie die Höchstgrenze sind nicht abschließend und verpflichten den Auftraggeber nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Hamburg Port Authority und ihre in
Hamburg ansässigen Konzernunternehmen.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Jeder Auftrag wird schriftlich mit Angabe des Fertigstellungstermines erteilt.
Bei jedem Einzelauftrag ermittelt der Auftraggeber anhand der vereinbarten Einheitspreise das wirtschaftlichste Angebot unter den Vertragspartnern.
Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die
Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden im Lieferantenmanagement dokumentiert und bei der Vergabe der Einzelabrufe berücksichtigt.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wegeeines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Der Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn soll auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen vergeben werden.
Das wirtschaftlichste Angebot wird über folgende Kriterien ermittelt: 100% Preis.
Dazu wird der im Leistungsverzeichnis angebotene Gesamtpreis inkl. des Nachlasses ohne
Bedingungen herangezogen. Die zwei am wirtschaftlichsten bewerteten Bieter je Los werden in die Rahmenvereinbarung aufgenommen.
Der geschätzte Auftragswert sowie die Höchstgrenze sind nicht abschließend und verpflichten den Auftraggeber nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Hamburg Port Authority und ihre in
Hamburg ansässigen Konzernunternehmen.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Jeder Auftrag wird schriftlich mit Angabe des Fertigstellungstermines erteilt.
Bei jedem Einzelauftrag ermittelt der Auftraggeber anhand der vereinbarten Einheitspreise das wirtschaftlichste Angebot unter den Vertragspartnern.
Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die
Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden im Lieferantenmanagement dokumentiert und bei der Vergabe der Einzelabrufe berücksichtigt.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.