Kohlendioxid (CO2) Bereitstellung
Bereitstellung von Kohlendioxid (CO2) zum Einsatz bei der Tötung von Geflügel auf amtliche Anordnung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung.
1. Mengenlos
Bereitstellung von Kohlendioxid (CO2) zum Einsatz bei der Tötung von Geflügel auf amtliche Anordnung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, bis zu sechs Tankfahrzeugen Kohlendioxid (CO2) mit jeweils 20 Tonnen CO2.
2. Mengenlos
Bereitstellung von Kohlendioxid (CO2) zum Einsatz bei der Tötung von Geflügel auf amtliche Anordnung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, bis zu sechs Tankfahrzeugen Kohlendioxid (CO2) mit jeweils 20 Tonnen CO2.