Vergabe von Leistungen als Sanierungsträger gemäß §§ 158 und 159 BauGB (ohne treuhänderische Aufgaben)
Die Stadt Düren sucht einen zuverlässigen und leistungsfähigen Partner, der gemäß § 158 und § 159 BauGB für eine Beauftragung als Sanierungsträger geeignet ist und über Erfahrung und Referenzen zur Durchführung von vergleichbaren Projekten sowie zu dem Einsatz von Städtebaufördermitteln verfügt und diese Leistungen effizient und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes erbringt. Der Vertragspartner muss personell und fachlich die Befähigung mitbringen, die unterschiedlichen Bausteine zu bearbeiten und im Konsens mit den Ratsbeschlüssen umzusetzen. Dabei ist die Einhaltung der vergabe- und förderrechtlichen Auflagen sicherzustellen. Die treuhänderische Verwaltung wird nicht beauftragt. Schwerpunkte sind die Verwaltung sowie Bau- und Rückbaumaßnahmen der von der Stadt Düren im Sanierungsgebiet erworbenen Immobilien