Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III als individuelle Aktivierungs- und Integrationsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Uckermark.
Es werden folgende Leistungselemente ausgeführt:
- Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III).
Ziel der Maßnahme ist es, schwer vermittelbaren Leistungsberechtigten wieder die Teilnahme an aktiven Eingliederungsleistungen zu ermöglichen, um deren Perspektive zur Arbeitsmarktintegration nachhaltig zu sichern.
Für die Geschäftsstellenstandorte in Prenzlau und Templin sind insgesamt 15 Teilnehmerplätze während des gesamten Durchführungszeitraums uneingeschränkt vorzuhalten.