Vgl. Ziff. II.2.4).
- Bereitstellung und Betrieb einer ganzjährig geöffneten Annahmestelle in der Gemeinde Zimmern, inkl. Vorhaltung eines Shredderplatzes mit Waage,
- Annahme von „nassem“ und „holzigem“ Grüngut (Getrennte Annahme/Lagerung nach Vorgabe/Wunsch des Auftragnehmers),
- Verwertung des Grünguts.