Im AVR-Behälterlager auf dem Gelände in Jülich lagert die JEN 152 Behälter vom Typ CAS TOR® THTR/AVR (AVR-Behälter) beladen mit 288161 kugelförmigen grafitischen Brennelementen aus dem AVR. Die Aufbewahrung erfolgt im Rahmen einer Anordnung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (Wirtschaftsministerium NRW, MWIKE) nach §19 Abs. 3 AtG. Die JEN hat für dieses Bestandsgebäude eine Aufbewahrungsgenehmigung beantragt. Neben der Lagerung der AVR-Behälter betreibt die JEN einen Umgangsbereich zur Instandhaltung und Abfertigung der AVR-Behälter, der nach § 9 AtG genehmigt ist.
Um der Anordnung der unverzüglichen Räumung nachzukommen verfolgt die JEN den Transport der AVR-Behälter in das Transportbehälterl ager Ahaus (TBL-A) sowie parallel den Neubau eines Zwischenlagers (§6 AtG) in Jülich.
Gegenstand der Leistung sind qualitätsgesicherte Ausarbeitungen sowie die Erstellung von Revisionen von Unterlagen zu den o. g. Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach §6 und § 9 AtG.
Ingenieurleistungen zur Begleitung des Genehmigungsverfahren nach § 6 und § 9 Atomgesetz