Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung über den Reinigungsdienst für der Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle in Hamm europaweit aus.
Die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle ist für eine Belegung mit 550 Bewohnern ausgelegt und eingerichtet.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Persönliche Präsenz im Regelfall mit mindestens drei Personen (je nach Auslastungsgrad mit bis zu sechs Personen)
- Sicherstellung des Informationsflusses zwischen Auftraggeber und dem eingesetzten Personal.
- Reinigung der Notunterkunft inklusive aller dazugehörigen Gebäude sowie Außenanlagen gemäß Reinigungs- und Hygieneplan
- Dokumentation aller Reinigungs- und Hygienearbeiten laufend zur jederzeitigen Einsichtnahme durch die Einrichtungsleitung
- Reinigung der Waschmaschinen und Wäschetrockner gemäß Reinigungs- und Hygieneplan.
- Verwaltung des Lagerbestandes an Erstausstattung und Bestückung der Unterbringungsboxen.
- Verwaltung und Dokumentation der Lagerbestände an Reinigungsmaterial inklusive rechtzeitige Meldung bei Unterschreitung von Schwellenwerten des Lagerbestands.
- Teilnahme an Dienstbesprechungen in der Einrichtung.