Aufgrund der gestiegenen Schülerzahl am Schulstandort Grenzweg 12 und des Mitgliederaufkommens des Turnvereins Kalkum-Wittlaer besteht der Bedarf einer neuen Zweifach-Sporthalle.
Die bestehende Einfachhalle am Schulstandort Grenzweg 12 ist für die Zukunft nicht mehr alleine ausreichend.
Eine standardisierte Zweifachsporthalle mit 22 m x 44 m und 7 m Höhe soll auf dem Schulgelände errichtet werden.
Hierfür besteht eine entsprechende Reservefläche auf dem Schulstandort.
Die zu planende Zweifachsporthalle muss folgenden Bedarf abdecken:
— Ausstattung für sämtliche Hallensportarten inklusive Ballsport (Fußball, Handball, Volleyball, Basketball, Hockey und Inlinehockey);
— als Versammlungsstätte bis max. 999 Personen nutzbar;
— Flächenbedarf für Möbellager ca. 30 m
Für die Umsetzung der zu planenden Zweifachhalle werden Folge-Maßnahmen notwendig:
— Herstellen einer ausreichend großen Schulhoffläche;
— Umsetzen der Außenspielgeräte;
— Umsetzen der Fahrradständeranlage.
Folgende Merkmale des Geländes sind zu berücksichtigen:
— Baulast auf dem angrenzenden Schützenplatz notwendig;
— Grundstück ist mit mehreren Baulasten und Grunddienstbarkeiten belastet;
— Emissions- und Verkehrsgutachten aufgrund angrenzender Wohnbebauung notwendig;
— Zulässigkeit der Bebauung gemäß § 34 BauGB;
— das Grundstück befindet sich innerhalb einer Wasserschutzzone.
Bei der Durchführung der Maßnahme ist Folgendes zu beachten:
— Es gelten die Baustandards der Landeshauptstadt Düsseldorf.
— Die Vorgaben für barrierefreies Bauen sind einzuhalten.
— Die Richtlinien für den Sportbau sind zu berücksichtigen.
Die Maßnahme soll im Sommer 2018 abgeschlossen sein.
Die nach Kostenannahme ermittelten Baukosten (KG 200 – 400) belaufen sich auf ca. 2.960.000 EUR.
Die in diesem Verfahren zu vergebende Leistung umfasst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 in den Leistungsbildern Objektplanung (hier auch Architektur) sowie der Technischen Gebäudeausrüstung (hier auch HKLS/ ELT). Die Technische Gebäudeausrüstung wird die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 umfassen.
Zur Vermeidung von Schnittstellen und der Sicherstellung lediglich eines Ansprechpartners für den AG werden die Leistungen Objektplanung sowie der Technische Gebäudeausrüstung zusammen vergeben.
Der Bildung von Arbeitsgemeinschaft zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung wird ausdrücklich zugestimmt.