Gewerk: SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BauStellV
Ergänzung zu II.1.4)
Die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (gemäß BaustellV) besteht aus zwei Stufen:
Stufe 1: Planung der Ausführung
Stufe 2: Ausführung
Die Stufen werden separat abgerufen. Besondere Leistungen, soweit nach Vertrag vorgesehen, können in der jeweiligen Stufe ergänzend beauftragt werden.
Bei Beauftragung der Stufe 2 wird der Koordinator bis zum Abschluss der Bauausführung auf der Baustelle sein und die Baustellenabläufe aller Beteiligten nach den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz prüfen und Vorschläge zur Vermeidung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken aufzeigen.