Ausgeschrieben werden die Sicherheitsdienstleistungen in verschiedenen Einrichtungen des Landesbetriebes Erziehung und Beratung.
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist der Jugendhilfeträger der Freien und Hansestadt Hamburg. Er betreut Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Einrichtungen im Rahmen einer Hilfs- oder Schutzmaßnahme nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe). Der Bestand an Einrichtungen, in denen Sicherheitsdienstleistungen zu erbringen sind, kann sich im Vertragszeitraum z.B. durch Schließung oder Neueröffnung von Einrichtungen oder dem Wechsel der in einer Einrichtung betreuten Zielgruppe verändern.
Im Los 1 sind Bewachungsaufgaben mit besonderen Anforderungen zusammengefasst. Die besonderen Anforderungen ergeben sich aus der Art der Klientel in den Einrichtungen und dem damit verbundenen Dienstbetrieb. Der Auftraggeber (AG) sieht hier die Notwendigkeit, wegen des besonderen Personalbedarfs und der Steuerung der Dienstleistung im Dienstbetrieb einen Dienstleister mit besonderer Leistungsfähigkeit zu beauftragen.
Kinder- und Jugendnotdienst (KJND), Feuerbergstraße 43
Der KJND ist Teil des LEB. Seine Aufgabe ist es, Minderjährige in Krisensituationen aufzunehmen und zu betreuen. Hierzu gehören auch minderjährige Ausländer, die unbegleitet nach Deutschland eingereist sind und sich in Hamburg an den KJND wenden. Der KJND verfügt auf einem Gelände mit mehreren Gebäuden über 46 Plätze für die Inobhutnahme von Minderjährigen, über 25 Plätze (und bei Bedarf bis zu 44) Plätzen für die Erstaufnahme von minderjährigen unbegleiteten Ausländern sowie 2 Raumeinheiten, in denen Einzelbetreuungen von Minderjährigen mit besonderen Problemlagen erfolgen.
Für Einzelbetreuungen und besondere Sicherheitslagen ist eine kurzfristige Gestellung weiteren Personals erforderlich. Nach aktuellem Stand hat diese, nicht eindeutig quantifizierbare Zusatzleistung einen Umfang von ca. 65% des rund-um-die Uhr Jahresbedarfs einer Sicherheitsfachkraft.
Clearingstelle „Erstversorgung“, Tannenweg 11
In dieser Einrichtung werden bis zu 38 minderjährige, unbegleiteten Ausländer nach der Erstaufnahme im KJND (siehe oben) für einen durchschnittlichen Zeitraum von 3-6 Monaten betreut. Diese Minderjährigen sind der deutschen Sprache noch nicht mächtig; die Kommunikation erfolgt daher auch über Dolmetscher. Die Sicherheitsdienstleistung besteht darin, das Objekt und die darin befindlichen Personen in der Nacht zu schützen und in Notfällen bzw. bei Bedarf das in der Nachtbereitschaft am Standort befindliche pädagogische Personal zu alarmieren.
Clearingstelle, Jugendparkweg 58
In dieser Einrichtung werden bis zu 12 Minderjährige mit offensiv auffallendem Verhalten betreut. Die Sicherheitsdienstleistung besteht darin, das Objekt und die darin befindlichen Personen in der Nacht zu schützen und in Notfällen bzw. bei Bedarf das in der Nachtbereitschaft am Standort befindliche pädagogische Personal zu alarmieren.
„Zentrum für Alleinerziehende“ mit zwei Standorten: Hohe Liedt 67, Hamburg und Berner Chaussee 32
In diesen beiden Einrichtungsstandorten werden junge Frauen mit Kindern betreut. Der Bewachungsbedarf entsteht vor allem durch die Größe des Objektes und den Bedarf, das Objekt und die darin befindlichen Personen in der Nacht zu schützen und in Notfällen bzw. bei Bedarf das in der Nachtbereitschaft am Standort befindliche pädagogische Personal zu alarmieren. Bei diesen Einrichtungen soll möglichst nur weibliches Personal eingesetzt werden.
Einrichtungen mit dem Schwerpunkt in der Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern nach der Einreise oder mit besonderem Betreuungsbedarf
In diesen Einrichtungen werden Minderjährige und ggf. auch volljährige junge Ausländer bis zu 21 Jahren betreut, die einer besonderen Unterstützung bedürfen. Es sind zum einen Personen, die erst kurze Zeit in Deutschland leben und Sprache und kulturelle Standards noch nicht erlernt haben. Zum anderen sind es Personen, die einer Unterbringung in einer Einrichtung bedürfen, die in ihrer Arbeit speziell auf ihre Herkunft aus ausländischen Krisengebieten ausgerichtet sind.
Der Bewachungsbedarf entsteht vor allem darin, das Objekt und die darin befindlichen Personen in der Nacht zu schützen und in Notfällen bzw. bei Bedarf das in der Nachtbereitschaft am Standort befindliche pädagogische Personal zu alarmieren.
Im Los 2 sind Bewachungsaufgaben zusammengefasst, bei denen ein qualifizierter Pförtnerdienst in der Nacht erforderlich ist. Hierzu gehören:
Jugendwohneinrichtungen ohne nächtliche Anwesenheit pädagogischen Personals
In diesen Einrichtungen werden aktuell nur männliche, junge Menschen im Alter von 16-21 Jahren betreut. Die jungen Menschen verfügen bereits über ein Maß an Selbständigkeit, dass eine Anwesenheit von pädagogischem Personal in der Nacht und in der Regel am Wochenende nicht erforderlich ist. Die Sicherheitsdienstleistung besteht darin, das Objekt und die darin befindlichen Personen in der Nacht zu schützen und in Notfällen Polizei oder Rettungsdienste zu alarmieren.
Jugendgerichtliche Unterbringung
In der Jugendgerichtliche Unterbringung (Hofschläger Weg 1) werden Minderjährige und ggf. auch Volljährige bis zu 21 Jahren betreut, die sich in einem Strafverfahren befinden. Der Bewachungsbedarf entsteht vor allem darin, das Objekt und die darin befindlichen Personen in der Nacht zu schützen und in Notfällen bzw. bei Bedarf das in der Nachtbereitschaft am Standort befindliche pädagogische Personal zu alarmieren.
In der KSG Plus werden Kinder im Alter von 6 -12 Jahren aufgenommen, die an einer überdurchschnittlichen psychischen Belastung oder einer nach ICD-10 diagnostizierten psychischen Störung leiden und aufgrund einer Kindeswohlgefährdung gem. § 42 SGB VIII in Obhut genommen worden sind. Alle Kinder weisen komplexe kinder- und jugendpsychiatrische Diagnosen auf, die sich im Betreuungsalltag durch schwere Störungen in der Impulskontrolle auszeichnen. Alle Kinder zeigten bereits vor Aufnahme massives gewalttätiges Verhalten, aufgrund dessen es zur Inobhutnahme in der KSG Plus kam. Sie wurden bereits vor der Aufnahme medikamentös behandelt; zum Teil musste die Medikation mit Aufnahme angepasst werden. Im Rahmen der Betreuungsprozesse gibt es (parallel zu erheblichen Sachbeschädigungen) auch regelmäßig gewalttätige Übergriffe auf pädagogische Fachkräfte:
Spucken ins Gesicht, Kratzen an Armen, Schläge ins Gesicht, Werfen mit Gegenständen gegen den Kopf, Boxen in den Rücken, den Bauch, den Unterleib und auf die Arme, Tritte gegen Schienenbeine, gegen die Kniee, in die Waden, in den Rücken und in den Intimbereich, Bedrohung mit Messer und Glasscherben.
Hinzu kommt, dass sich die Kinder durch sich selbst bzw. ihr Verhalten massiv belasten, wenn sie bei gewalttätigem Handeln nicht begrenzt werden. Die Kinder bedürfen einer hohen Aufmerksamkeit, so dass trotz der geringen Anzahl an zu betreuenden Kindern die Gefahr und damit die psychische Belastung für das Personal entsteht, dass einzelne Kinder sich unbemerkt entfernen.