Das Internet hat in den letzten Jahren als Verbreitungsweg für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (RFA) erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Inhalte werden über Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Download oder Websites verbreitet. Deutschland bildet dabei den Schwerpunkt des Verbreitungsgebietes, aber auch Zugriffe aus dem Ausland müssen möglich sein.
Die beitragszahlenden Rundfunkteilnehmer erwarten von den Rundfunkanstalten eine Verbreitung über das Internet mit derselben Zuverlässigkeit wie über andere Verbreitungswege (Satellit, Kabel oder Terrestrik). Die Rundfunkanstalten suchen daher leistungsfähige und zuverlässige Partner, die mit ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistung diesen hohen Anforderungen zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen gerecht werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Dienstleistungen zur Verbreitung von Audio- und Video (AV)-Inhalten (aufgeteilt auf die Lose 1a für die Rundfunkanstalten der ARD sowie Deutschlandradio, Deutsche Welle und ARTE und das Los 1b für ZDF- siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZGDC2V), die Dienstleistungen für die Verbreitung, das Caching und die Sicherheit von Webseiten (Los 2 für alle RFA).
Unter Federführung des WDR wird für die Rundfunkanstalten
- Bayerischer Rundfunk (BR),
- Hessischer Rundfunk (HR),
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),
- Norddeutscher Rundfunk (NDR),
- Radio Bremen (RB),
- Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),
- Saarländischer Rundfunk (SR),
- Südwestrundfunk (SWR),
- Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR),
- das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF),
- die Deutsche Welle (DW),
- das Deutschlandradio (DRadio) und
- Association Relative à la Télévision Européenne (ARTE G.E.I.E.)
im Rahmen dieses Vergabeverfahrens das Ziel verfolgt, pro Los einen Rahmenvertragspartner auszuwählen, der die Dienstleistungen zur weltweiten Verbreitung von Angeboten bzw. Programmen über das Internet übernimmt. Jeder Auftraggeber soll mittels Abruf die jeweils benötigten Leistungsarten zu den vertraglich vereinbarten Preisen selbst abrufen.
Insbesondere soll es ihnen möglich sein, in Kooperation erstellte Internetangebote für Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) über den Rahmenvertrag abzuwickeln, etwa für
- www.Tagesschau.de
- www.ARD.de
- www.Sport.ARD.de
- www.DasErste.de
- www.Boerse.ARD.de
- www.3sat.de
- www.Kika.de
- www.Phoenix.de.
Die Auftraggeber (RFA der ARD, DW, Deutschlandradio, ARTE) fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Ausspielplattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Ausspielplattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Der Standort der Ausspielserver muss auf Europa beschränkt sein.
Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von 55 Exabyte (EB) maximal beauftragen. Mit Erreichen dieser Abnahmemenge endet der Rahmenvertrag. Von den 55 EB stehen 43,5 EB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert.
Die genannten Abnahmemengen beinhalten keine Abnahmeverpflichtung mit Ausnahme der im Vergabeverfahren vereinbarten Mindestabnahmemenge.
Die Auftraggeber (RFA der ARD, DW, Deutschlandradio, ARTE, ZDF) fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Auftragnehmers zwischen zu speichern, um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Der Standort der Caching-Server muss auf Europa beschränkt sein.
Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von 1,2 Exabyte (EB) maximal beauftragen. Mit Erreichen dieser Abnahmemenge endet der Rahmenvertrag. Von den 1,2 EB stehen 0,95 EB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert.
Die genannten Abnahmemengen beinhalten keine Abnahmeverpflichtung mit Ausnahme der im Vergabeverfahren vereinbarten Mindestabnahmemenge.