Fahrausweiskontrolle und Verkehrszählungen nach § 148 SGB IX in Straßenbahnen und Omnibussen des ÖPNV in der Landeshauptstadt Schwerin.
Kontrolle der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit von Fahrausweisen, eigenverantwortliche und selbstständige Inkassotätigkeit einschl. Vollstreckung; Verkehrszählungen 4x3 Wochen im Jahr 2020.