Das vorliegende Vergabeverfahren enthält den Kauf und die Lieferung von Monitoren mittels losweiser Vergabe. Innerhalb der Lose werden verschiedene Modelle abgefragt.
Mit der Ausschreibung dieser Rahmenvereinbarungen soll der Bedarf an Monitoren in der sächsischen Landesverwaltung durch neue und den Anforderungen der nächsten Jahre genügende Hardware realisiert werden.
Die Möglichkeit des Abrufs aus der Rahmenvereinbarung ist ein Angebot des SID an die abrufberechtigten Behörden bzw. Einrichtungen des Freistaates Sachsen. Die Entscheidung, von den Möglichkeiten der Rahmenvereinbarung Gebrauch zu machen, treffen die Behörden und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit.
Vom Ausschreibungsgegenstand sind folgende Leistungsbestandteile umfasst:
- der Kauf der Produkte mittels Abrufen aus dem IT-Warenhaus des SID (Webshop),
- die Lieferung an die jeweilige Lieferadresse (frei Haus bzw. optional frei Verwendungsstelle),
- die Garantie einschließlich Vor-Ort-Austausch-Service
- die Rücknahme der Altgeräte aus dieser Rahmenvereinbarung sowie nach § 17 ElektroG und
- optional die Rücknahme weiterer in den Behörden vorhandener Altgeräte.
Kauf und Lieferung von Computer Monitoren der Größenklasse 24 Zoll Bildschirmdiagonale (Modelle A und B) Vom Ausschreibungsgegenstand sind folgende Leistungsbestandteile umfasst: — der Kauf der Produkte mittels Abrufen aus dem IT-Warenhaus des SID (Webshop), — die Lieferung an die jeweilige Lieferadresse (frei Haus bzw. optional frei Verwendungsstelle), — die Garantie einschließlich Vor-Ort-Austausch-Service, — die Rücknahme der Altgeräte aus dieser Rahmenvereinbarung sowie nach § 17 ElektroG und — optional die Rücknahme weiterer in den Behörden vorhandener Altgeräte.
Kauf und Lieferung von Computer-Monitoren der Größenklasse 34 Zoll Bildschirmdiagonale (Modell C) Vom Ausschreibungsgegenstand sind folgende Leistungsbestandteile umfasst: — der Kauf der Produkte mittels Abrufen aus dem IT-Warenhaus des SID (Webshop), — die Lieferung an die jeweilige Lieferadresse (frei Haus bzw. optional frei Verwendungsstelle), — die Garantie einschließlich Vor-Ort-Austausch-Service, — die Rücknahme der Altgeräte aus dieser Rahmenvereinbarung sowie nach § 17 ElektroG und — optional die Rücknahme weiterer in den Behörden vorhandener Altgeräte.