Die Stadt Erbach beabsichtigt den Neubau eines Rathauses.
Hierfür sind Tragwerksplanungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes gemäß §51 HOAI erforderlich.
Die Stadt Erbach beabsichtigt auf dem Flurstück Nr. 232, 237 und 238 den Neubau eines Rathauses, wofür Tragwerksplanungsleistungen erforderlich sind. Der Neubau soll ca. 3.600 m² BGF erhalten. Die Fachplanerleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben: - Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit der Auswahl von drei Teilnehmern für Stufe 2 - Stufe 2: Verhandlungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Projektumsetzung besteht.