Die Gesamtleistung wird in insgesamt fünf Losen vergeben:
— Los 1 A/B: Verwertung von Bioabfall in zwei gleichen Mengenlosen;
— Los 1 C: Verwertung von Bioabfall mit technischer Vorgabe (Vergärung);
— Los 2: Verwertung von Altholz der Kategorien A I – III und A IV;
— Los 3: Entsorgung von Restabfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Abfallschlüssel 20 03 01).
— Übernahme von 4 500 – 5 500 Mg/a Bioabfall an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1 000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen.
— Die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen.
— Transport des Bioabfalls zu der/den Verwertungsanlage/-n.
— Verwertung des übernommenen Bioabfalls (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Für die Verwertung des Bioabfalls wird keine spezielle Technik vorgegeben. Die Verwertung in einer offenen Mietenkompostierung ist jedoch nichtzulässig. Die erzeugten Kompostprodukte sind stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten.
— Übernahme von 4 500 – 5 500 Mg/a Bioabfall an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1 000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen.
— Die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen.
— Transport des Bioabfalls zu der/den Verwertungsanlage/-n.
— Verwertung des übernommenen Bioabfalls (inkl. Entsorgung der Störstoffe). Für die Verwertung des Bioabfalls wird keine spezielle Technik vorgegeben. Die Verwertung in einer offenen Mietenkompostierung ist jedoch nichtzulässig. Die erzeugten Kompostprodukte sind stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten.
— Übernahme von 4 500 – 5 500 Mg/a Bioabfall an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 1 000 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen.
— Die Übernahme des Bioabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen.
— Transport des Bioabfalls zu der/den Verwertungsanlage/-n.
— Behandlung des übernommenen Bioabfalls in einer Vergärungsanlage (inkl. Entsorgung der Störstoffe).Die erzeugten Kompostprodukte sind stofflich und unter Berücksichtigung der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung zu verwerten.
— Übernahme von 2 500 – 3 500 Mg/a Altholz A I – III (inkl. getrennt gesammelter holziger Sperrmüllanteil) und von 200 – 300 Mg/a Altholz A IV an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, sind bis zu 600 Mg Altholz AI – III und bis zu 50 Mg Altholz A IV auch im Folgejahr zu übernehmen.
— Die Übernahme des Altholzes kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen.
— Transport des Altholzes zu einer Verwertungsanlage zur Behandlung/Sortierung und nachfolgende stoffliche und/oder energetische Verwertung (inkl. Entsorgung nicht verwertbarer Störstoffe).
— Übernahme von 3 000 – 4 000 Mg/a Restabfall an der Umschlagstelle des AWB. Soweit im letzten Vertragsjahr die Maximalmenge nicht bis zum 31.12. übernommen wird, ist bis zu 800 Mg auch im Folgejahr zu übernehmen.
— Die Übernahme des Restabfalls kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen.
— Transport des Restabfalls zu einer geeigneten Entsorgungsanlage/Behandlungsanlage. Hierbei kann die Entsorgung sowohl direkt in einem MHKW erfolgen als auch eine Vorbehandlung der Abfälle in einer M(B)A vorgesehen werden. Bei einer Vorbehandlung in einer M(B)A sind die Sortier- bzw. Aufbereitungsrestenachfolgend einer geeigneten Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage zuzuführen.