Rahmenvereinbarung für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und Betriebsmittel.
Es werdendie ortsveränderlichen, elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gem. Betriebssicherheitsverordnung (Stand Juni 2015) geprüft. Zusätzlich werden die Gefährdungsbeurteilungen gem. §3 (6) BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1111 erstellt.