Bei der August-Bebel-Schule handelt es sich um ein viergeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, das 1898 errichtet wurde, seitdem mehrfach in Richtung Norden erweitert wurde, um heute als 2-zügige Grundschule genutzt werden zu können. Der Altbau auf der Südseite aus dem Jahr 1898 steht unter Denkmalschutz.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. BaustellV nach dem Heft Nr. 15 der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“.
Sanierung und Anpassung August-Bebel-Schule, Los 6 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung
Bei der August-Bebel-Schule handelt es sich um ein viergeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, das 1898 errichtet wurde, seitdem mehrfach in Richtung Norden erweitert wurde, um heute als 2-zügige Grundschule genutzt werden zu können. Der Altbau auf der Südseite aus dem Jahr 1898 steht unter Denkmalschutz.
Im Zuge der Sanierung und Anpassung sind folgende Maßnahmen geplant:
• Verstärkung von Fundamenten und Erneuerung der Sohle in zwei Teilbereichen
• Vertikalabdichtung erdberührte Außenwände
• Instandsetzung Natursteinfassade Altbau
• WDVS Fassaden (ohne Altbau)
• Sonnen-, Blendschutz, Verdunklung Süd- und Ostseite
• Erneuerung Dachdeckung, Schneefang und Regenentwässerung
• Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach
• Umstrukturierung durch Umsetzung des Musterraumprogramms und der Ausgliederung des ehemaligen Hortbereichs in einen Neubau
• Schallschutzmaßnahmen an Decken (Absorber-Rasterdecken)
• Erneuerung von Wand- und Deckenbeläge bzw. Anstrichen
• teilweise Erneuerung von Türen
• teilweise Erneuerung von Bodenbelägen
• Erneuerung Elektroanlage einschließlich Beleuchtung (LED) sowie Blitzschutz- und Er-dungsanlage (ohne BMA u. SIB)
• Erneuerung Sanitär- und Wärmeversorgungsanlage
• mechanische Lüftungsanlage in einem Teilbereich
• Erneuerung Entwässerung in Außenanlagen
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. BaustellV nach dem Heft Nr. 15 der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“. Diese Leistungen werden in 2 Stufen beauftragt und sind entsprechend zu erbringen, Stufe 1: 1.1 Grundleistungen während der Planung der Ausführung, 1.1.1 bis 1.1.4 des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“, 2. Besondere Leistungen: 2.1.4 Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“; Stufe 2 (optional): 1.2 Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens, 1.2.1 bis 1.2.10 des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“