Die bestehenden Rahmenverträge über die Lieferung von Büromaterial, Tafelkreide und Zubehör, Aktenvernichter, Kopierpapier Kleinmengen, Binde- / Laminiergeräte und Zubehör und Papierschneidemaschinen für städtische Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften enden am 31.8.2017. Sie umfassen ca. 1 500 verschiedene Büroartikel. Um die kontinuierliche Versorgung o. g. Einrichtungen zu gleichbleibender Qualität und Ausführung zu gewährleisten, sind neue Rahmenverträge abzuschließen. Die Laufzeit der Verträge wird 4 Jahre betragen und voraussichtlich am 1.9.2017 beginnen. Die Bedarfsstellen rufen über SAP/Procurementkatalog ihren Bedarf selbst unmittelbar auf elektronischem Weg bei einem oder mehreren Lieferanten ab. Die Lieferung erfolgt aktuell innerhalb von ca. zwei Arbeitstagen frei Verwendungsstelle. Aus Gründen des Umweltschutzes und zur Vermeidung von Aufwand wird für alle Lose ein Mindestbestellwert von 10 EUR (netto) festgelegt.
Das Sortiment an Bürobedarfsartikeln wurde bereits während der Laufzeit des noch bestehenden Vertrages laufend an die Bedürfnisse der Dienststellen angepasst. Weitere Wünsche werden in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt. Das zukünftig zur Verfügung stehende Sortiment (Ordner, Hängeregistratur, Schnellhefter, Mappen, Folien, Hüllen, Schreibtischzubehör Schreibgeräte, Korrekturmittel, Ablagen, Archivierung, Kleben, Versand, Schreibblöcke, EDV- Zubehör, Kalender, Moderation / Präsentation, Taschenrechner, Beschriftungsgeräte und Zubehör) deckt zusammen mit den weiteren bestehenden Rahmenverträgen wie z. B. Kopierpapier Großmengen und Tintenpatronen/Tonerkartuschen den täglichen Bürobedarf der städtischen Dienststellen ab.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes fließen, wie in der letzten Ausschreibung, neben dem Preis Nachhaltigkeitskriterien zu 30 % in die Wertung ein.
Es werden verschiedene Tafelkreiden und Zubehör insbesondere von Schulen und Kitas benötigt. Die Kreiden bestehen aus Calziumcarbonat und Calziumsulfat und sollen staubgebunden, abrieb- und bruchfest sein. Eine Unbedenklichkeit und Giftfreiheit nach Norm CE und EN71-3 wird vorausgesetzt.
Es werden Aktenvernichter in unterschiedlicher Leistungsstärke ausgeschrieben.
Aufgrund der sensiblen und vertraulichen sowie personenbezogenen Daten werden Geräte der Schutzklasse 2 mit der Sicherheitsstufe 4 nach DIN 66399 gefordert.
Die angebotenen Recyclingpapiere müssen grundsätzlich den aktuellen Anforderungen des RAL Umweltzeichens „Der Blaue Engel“ oder vergleichbaren Zertifikaten entsprechen. Bei den Frischfaserpapieren, welche in besonderen Bereichen der Verwaltung zu verwenden sind (bspw. Urkunden des Standesamtes vgl. § 29 der Dienstordnung für Notarinnen und Notare, amtliche Pläne des Geodatenservice etc.), wird u. a. die Alterungsbeständigkeit nach DIN ISO 9706 vorausgesetzt. Des Weiteren müssen sie grundsätzlich aus elementar chlorfrei gebleichtem Zellstoff (ECF) bestehen sowie das EU Ecolabel haben. Bei den farbigen Papieren wird ECF sowie eine Zertifizierung für nachhaltige Forstwirtschaft vorausgesetzt.
Das Sortiment des manuellen Bindesystemes besteht aus einem Bindegerät für Kleinauflagen sowie für mittlere bis hohe Auflagen und das Zubehör wie Binderücken, Kartondeckel, Abdeckfolie und Abheftstreifen. Das Laminieren ist entweder durch ein Laminiergerät bis Format DIN A3 oder ein Hochleistungs-Laminiergerät möglich. Zudem werden noch Laminiertaschen und Folien in den handelsüblichen Folienstärken angeboten.
Es werden verschiedene Modelle von kleinformatigen bis großformatigen Hebelschneidemaschienen ausgeschrieben. Zwingend soll jede Schneidemaschine GS-geprüft sein. Die Messer müssen aus geschraubten und geschliffenen Ober- und Untermessern aus Solinger Messerstahl gefertigt sein. Trotz stabilem Metalltisch und rutschfesten Gummifüßchen muss ein leichter und sicherer Transport möglich sein.