Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten zur Ermittlung der Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Sabbatvereinbarungen zum 31.12.2021 zu beauftragen. Ferner sollen die voraussichtlichen Erfüllungsbeträge der Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für die auf den Stichtag folgenden fünf Haushaltsjahre prognostiziert werden.
Die FHH richtet sich mit dieser Ausschreibung an etablierte Bieter mit einschlägiger Erfahrung in der Erstellung aktuarischer Gutachten im Bereich der Versorgung für öffentlich-rechtliche Auftraggeber. Die Bieter müssen über fundierte Kenntnisse beamtenrechtlicher Versorgungszusagen verfügen und diese hinreichend im Rahmen entsprechender Projekte nachgewiesen haben.
Die Rechnungslegung der Stadt folgt im Wesentlichen den handelsrechtlichen Vorgaben. Einzelheiten und Abweichungen vom handelsrechtlichen Referenzmodell legen die Verwaltungsvorschriften für die städtische Rechnungslegung – VV Bilanzierung – fest. Die aktuelle Fassung der Verwaltungsvorschriften kann im Internet abgerufen werden. Die von der Stadt vorgelegten Jahresabschlüsse müssen diesen Vorgaben genügen. Sie werden durch den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg einer umfassenden Prüfung unterzogen und auch testiert.
Dies erfordert, dass die von der Stadt zu bildenden Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind (analog § 253 Abs. 1 HGB). Besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen. Die Versorgungsrückstellungen betrugen zum 31.12.2020 rund 36 Mrd. Euro. Die Zuwächse der Pensions- und Beihilferückstellungen müssen auch in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden, da sie künftig erwirtschaftet werden müssen. Der für den jeweiligen Stichtag errechnete Erfüllungsbetrag ist daher für einen Zeitraum von fünf Jahren zu prognostizieren.
Grundlage des größten Teils der Versorgungsverpflichtungen der FHH ist das Hamburgische Beamtenrecht. Der Auftragnehmer (AN) muss folglich über fundierte Kenntnisse des hamburgischen Beamtenrechts verfügen. Auf dieser Basis hat der Bieter die unter 3.1 der Leistungsbeschreibung detaillierter beschriebenen Leistungspakete zu erbringen:
- Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2021 und zum 31.12.2022 bzw. im Falle der unter 2.4 beschriebenen Vertragsverlängerungen zum 31.12.2023, 31.12.2024 und zum 31.12.2025.
- Prognose der voraussichtlichen Höhe der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen zum jeweiligen Ende der Haushaltsjahre 2022 bis 2026 und 2023 bis 2027 bzw. im Falle der unter 2.4 beschriebenen Vertragsverlängerungen zum Ende der Haushaltsjahre 2024 bis 2028, 2025 bis 2029 und ggf. 2026 bis 2030.
- Erläuterungen zur jeweiligen Rückstellungsentwicklung und Prognoserechnung.
- Darüber hinaus sind auch die Rückstellungen für Ansprüche der Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – Sabbatzeiten – mit ihren Erfüllungsbeträgen anzusetzen. Grundlage für die Inanspruchnahme von Sabbatzeiten sind überwiegend individuelle Vereinbarungen.
Einzelheiten über den Umfang und die Art der ausgeschriebenen Leistung sind insbesondere dem 3. Teil der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistung wird als Gesamtauftrag vergeben.